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In der Regel bezahlt die Krankenkasse eine operative Bauchdeckenstraffung nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, also beispielsweise durch Pilzbefall häufige Infektionen in den Hautfalten auftreten. Rein kosmetische Operationen werden durch die Krankenkasse nicht bezahlt. Aber ab wann eine medizinische Indikation vorliegt, ist nicht genau definiert. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bleibt immer im Ermessensspielraum der jeweiligen Krankenkasse bzw der Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse).
Gibt es keine medizinische Indikation müssen die vollen Kosten für eine operative Bauchdeckenstraffung / Bauchstraffung selber getragen werden. Dabei gibt es verschiedene OP-Methoden, die unterschiedlich aufwändig sind und dementsprechend auch unterschiedliche Kosten verursachen. Weitere Kriterien, die bei der Preisgestaltung einer Bauchdeckenstraffung eine Rolle spielen sind Klinik- und Narkose-Kosten, Kosten für Aus- und Weiterbildung des Arztes, Beratung, Nachsorge und Umgang mit Komplikationen bzw Kulanz bei eventuell erforderliche Korrektur-Operation.
Im Schnitt liegen die Kosten für eine Bauchdeckenstraffung / Bauchstraffung zwischen 5.000 und 8.000 Euro, können aber auch deutlich darunter oder darüber liegen.
Bei den sogenannten “Schnäppchen-Angeboten” wie z.B. durch Schönheitsgebot-Auktionen oder Versteigerungen oder den DÄS sollte man sich genau wie bei billigen Operationen im Ausland ausreichend darüber informieren, wie der Ablauf der Operation von der Beratung bis zur Nachsorge und regelmäßigen Nachkontrollen erfolgen würde, welche OP-Technik der Arzt anwendet, ob mit Muskelstraffung oder ohne operiert wird und welche Ausbildung und wieviel Erfahrungen der Arzt mit dieser Art von Operation hat. Wichtig ist bei einer geplanten Bauchdeckenstraffung / Bauchstrafung auch immer die Klärung, wie die Betreuung und der Umgang bei möglichen Korrektur-OPs im Falle von Komplikationen ablaufen würde.
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