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auch dann leider nicht. Deshalb wird man vor der Durchführung eine Fettabsaugung wie bei allen anderen Operationen vom Operateur und dem Anästhesisten über die möglichen Komplikationen des Eingriffs aufgeklärt. Es ist aber noch wichtig zu wissen, dass seit dem 01.04.2007 im Falle von nach einer Fettabsaugung oder anderen Schönheitsoperationen auftretenden Komplikationen die Krankenkassen nicht mehr in vollem Umfang für die Kosten der medizinischen Behandlungen aufkommen müssen.
Nach dem neuen Gesundheitsreformgesetz § 52 Abs. 2 SGB V gilt:
“Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation .... zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.”
Dabei wird nicht ausdrücklich vorgeschrieben, wie hoch die Kostenbeteiligung in “angemessener” Höhe im Einzelfall tatsächlich sein muß, aber es ist davon ausgehen, dass es sich um eine Beteiligung von ca 50 % der Kosten handeln kann. Dieses nicht unerhebliche finanzielle Risiko, das für die Patienten durch eine bei oder nach einer Schönheitsoperation wie z.B. der Fettbsaugung auftretenden Komplikation entstehen kann, soll durch die sogenannten Folgekostenversicherungen abgedeckt werden.
Der Versicherungsbeitrag für so eine Folgekostenversicherung ist mit einem Gesamtbetrag von zur Zeit z.B. ab 120 Euro im Verhältnis zu den Gesamtkosten einer Fettabsaugung oder einer anderen Schönheitsoperation relativ gering. Allerdings sieht man, wenn man sich mal genauer damit beschäftigt, bei den beiden großen Anbietern von Folgekostenversicherungen für Schönheitsoperationen doch einige Unterschiede der im Versicherungspaket enthaltenen Leistungen. Deshalb habe ich für Euch hier mal einen Vergleich der beiden Folgekostenversicherungen zusammengestellt:
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